Kündigungsschutz
Wir prüfen Ihre Kündigung, wahren die Drei-Wochen-Frist und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
Kündigung prüfen lassenFachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frankfurt bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Klar in der Einschätzung, schnell im Handeln.
Mitgliedschaften
Wir arbeiten ausschließlich im Arbeitsrecht. Diese Spezialisierung kommt Ihnen in jedem Verfahren zugute.
Wir prüfen Ihre Kündigung, wahren die Drei-Wochen-Frist und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
Kündigung prüfen lassenRealistische Einschätzung Ihrer Chancen und Verhandlung auf Augenhöhe, statt vorschneller Einigung.
Chancen einschätzenPrüfung vor der Unterschrift, damit Ihnen keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht.
Vertrag prüfen lassenWir entschlüsseln Geheimcodes und setzen ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis durch.
Zeugnis bewerten lassenDokumentation, Beweissicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach dem AGG.
Situation schildernPrüfung vor Vertragsschluss: Wettbewerbsverbot, Befristung, Überstunden und Vergütung.
Vertrag prüfen lassenVier Schritte, damit Sie jederzeit wissen, woran Sie sind und was es kostet.
Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder über das Formular. Wir melden uns binnen 24 Stunden.
Wir sichten Ihre Unterlagen und sagen Ihnen offen, wie Ihre Aussichten stehen.
Gemeinsam legen wir fest, ob verhandelt oder geklagt wird. Kosten klären wir vorab.
Wir vertreten Sie gegenüber Arbeitgeber und Gericht und halten Sie laufend auf dem Stand.
Drei Anwältinnen und Anwälte, die ausschließlich Arbeitsrecht machen.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schwerpunkt Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlung. Seit 2009 in Frankfurt.
voss@voss-partner-demo.deFachanwalt für Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht, Aufhebungsverträge und Zeugnisstreitigkeiten.
lange@voss-partner-demo.deRechtsanwältin
AGG, Diskriminierung am Arbeitsplatz und Verfahren mit Auslandsbezug.
demir@voss-partner-demo.deAuszug aus Bewertungen. Demo-Texte, stellvertretend für echte Rückmeldungen.
Nach der Kündigung war ich überfordert. Frau Voss hat mir in zwanzig Minuten erklärt, was möglich ist. Am Ende stand eine Abfindung, mit der ich gut leben kann.
M. Berger · Frankfurt
Der Aufhebungsvertrag sah gut aus. Herr Lange hat die Sperrzeit-Falle sofort gesehen. Ohne die Prüfung hätte mich das drei Monate Geld gekostet.
S. Yılmaz · Offenbach
Endlich jemand, der nicht in Paragrafen spricht. Klare Ansage, was geht und was nicht. Termine wurden immer eingehalten.
T. Wagner · Hanau
Verständlich erklärt, was im Ernstfall zählt.
Die Frist läuft ab Zugang. Diese fünf Schritte sichern Ihre Rechte.
Die Faustformel ist nur der Anfang. Was den Betrag tatsächlich bewegt.
„Stets bemüht" ist nur der bekannteste Fall. Diese Formeln schaden Ihnen.
Was Mandanten uns am häufigsten stellen.
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich, idealerweise am Tag des Zugangs.
Die Erstberatung kostet pauschal 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Sie erhalten darin eine belastbare Einschätzung Ihrer Lage. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage kostenfrei für Sie.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in wenigen Konstellationen. In der Praxis entsteht die Abfindung meist im Kündigungsschutzverfahren als Verhandlungsergebnis. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Betriebszugehörigkeit, Kündigungsgrund und Prozessrisiko ab.
In der Regel ja, sofern eine Arbeitsrechtsdeckung besteht und keine Wartezeit mehr läuft. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und rechnen anschließend direkt mit der Versicherung ab.
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen, auch wenn der Arbeitgeber zur Eile drängt.
Zum Gütetermin sollten Sie erscheinen, weil dort oft schon eine Einigung entsteht. Wir bereiten Sie darauf vor und begleiten Sie. In vielen Fällen lässt sich der Streit auch vorher außergerichtlich beilegen.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
Drei Wochen sind schnell vorbei. Ein Anruf genügt, um zu klären, ob sich das Vorgehen lohnt.